Vollstreckung von zwei Freiheitsstragen
vom 13.5.2024
für 32 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi / Nürnberg
Zuerst bekam er ein Urteil mit 3 Jahren und der Möglichkeit nach einem Jahr die restlichen 2 Jahre auszusetzen nach §35 und während der Untersuchungshaft in einem anderen Verfahren bekam er wieder 3 Jahre un den Paragrafen 35.