Mietminderung - Balkonsperrung
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Diese teilte uns in Januar mit, das der Balkon aufgrund umfangreicher Schönheitsreparaturen (Streichung des Balkons, Anbringen eines neuen Geländers, Bodenerneuerung)für 6 Monate für die Nutzung komplett gesperrt sei. ... Die Frage: Bin ich rechtlich berechtigt die Miete für die Zeit der Sperrung des Balkons zu kürzen, wird die Kürzung von der Nettomiete (Kaltmiete) oder Bruttomiete berechnet und darf die Kürzung auch rückwirkend sein, d. h. seit Februar 2007 bis ca. ... Wieviel % der Miete sind kürzbar ???