Da meine Oma weder Mietverträge hatte oder verloren gegangen sind, noch jemals Umlagenabrechnungen bekannt sind usw, und auch nicht auf den KTO Auszügen gesondert aufgelistet sind, sind mir die Netto und Nebenkosten nicht bekannt. ... Meine Fragen sind eigentlich nur, was das Wort "Miete" in <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 543 BGB: Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund">§ 543 BGB</a> denn nun bedeutet, muss ich bei einer Kündigung mit anschliessender Räumungsklage aufgrund Zahlungsverzuges also fehlender Miete jetzt die Netto Miete mit den Umlagen angeben, oder reicht die Bruttomiete aus ?