Sicherheitseinbehalt der Kaution zwecks Nebenkostenabrechnung
vom 9.9.2011
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Aufgrund der noch immer nicht vollständig erfogten Rückzahlung der Kaution aus einem längst beendeten Mietverhältnis haben wir einige Fragen. Der Sachverhalt: Wir bewohnten vom 1.8.2008 bis zum 28.2.2011 eine Mietwohnung, für die wir zu Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution in Höhe von 3 Monatsnettokaltmieten per Überweisung auf das Konto der Hausverwaltung hinterlegten (Betrag X) und zahlten jeden Monat einen Abschlag für die Nebenkosten. Da wir bei Abschluss des Mietvertrags einen Mietverzicht von zwei Jahren unterschrieben, aber bereits nach 1,5 Jahren kündigten, unterstützten wir die Hausverwaltung bei der Suche nach einem Nachmieter und erhielten nach Vertragsunterzeichnung des neuen Mieters einen Aufhebungsvertrag.