Steuererklärung - Aufteilungsbescheid gemäß § 279 AO
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Meine Frau befindet sich in einem laufenden Verbraucherinsolvenzverfahren, wir haben für das Steuerjahr 2011 die gemeinsame Veranlagung gewählt und haben gemäß dem Steuerbescheid eine Nachzahlung leisten müssen. Diese Nachzahlung habe ich komplett und fristgerecht geleistet. Das Finanzamt hat gemäß Antrag des Insolvenzverwalters eine Aufteilung gemäß § 279 AO vorgenommen und die "fiktiven" Beträge ermittelt.