Abflussprinzip und Tankmessung
Frage 1b: Kann sich der Vermieter auf das Abflussprinzip in der Nebenkostenabrechnung berufen, ohne dass es vereinbart wurde, ohne dass er es ankündigt, so dass er nicht unbedingt die Zählerstände im Abrechnungszeitraum berücksichtigen muss? Frage 1c: Haben wir in jedem Fall ein Anrecht auf persönliche Ablesung der Zählerstände (auch im Nachhinein mit Vermieter zusammen)? ... Im Mietvertrag haben wir unter „Auskunftspflichten" vereinbart: „Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter alle erforderlichen Angaben schriftlich zu erteilen, dies betrifft insbesondere Heiz- und Betriebskostenabrechnungen" Frage2b: Können wir die Nebenkostenvorauszahlungen bezüglich der Heizölkosten zurückbehalten, bis er uns eine Info gibt?