Kündigung Mietvertrag und Untermietvertrag - welche Fristen sind einzuhalten?
vom 1.6.2013
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Hallo...ich habe vor 9 Jahren für meine Freundin eine Whg. auf meinen Namen gemietet. Diese Whg habe ich mit dem Einverständnis des Eigentümers an besagte Freundin weiter vermietet. Nun ist es so das wir uns zerstritten haben und ich das Mietverhältnis mit Ihr beenden möchte,der Eigentümer möchte mit besagter Dame keinen Mietvertrag abschließen .Ich weiß nicht welche Fristen ich einhalten muß,und ob die Fristen sich ändern bei einem Untermietvertrag.