Gehört ein überschriebens Haus und Grundstück mit Niesbrauch zur Erbmasse?
vom 3.12.2012
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
Hallo, meine Grosseltern vererben laut Testament Haus und Grundstück zu gleichen Teilen Ihren Kindern A und B. Dem Enkel A.1 vermachen sie ihr Vermögen. die Großmutter verstarb vor etlichen Jahren, der verbliebene Grossvater überschrieb vor über 10 Jahren das Grundstück samt Haus an A. ... A argumentiert, dass das Grundstück mit Haus nicht zur Erbmasse gehören und somit das Vermächtnis der Hauptbestandteil der Erbmasse ist. 4.