Meinen Einwänden, daß dies nicht abgemacht sei zum vereinbarten Preis, entgegnete er mit dem Hinweis darauf, daß er dieses Tool nicht verkaufen, sondern als Freeware unter tätigen Versicherungsvertretern verteilen wolle, um so an deren Email-Adressen zu gelangen. ... Wir haben keinen schriftlichen Vertrag, und somit hätte ich nichts in der Hand, um meinen Forderungen Nachdruck zu verleihen. ... Alternativ hätte er ja die Möglichkeit gehabt, von der unsinnigen Forderung nach dem Quelltext Abstand zu nehmen und das Produkt wie vereinbart zum konkurrenzlos günstigen Preis von Euro 500,– abzunehmen.