Verlängerung Studium - private Hochschule
vom 16.6.2025
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Es handelt sich um ein private Hochschule, mit der ich einen Vertrag abgeschlossen habe. ... Mein Argument gegenüber der Hochschule: Nach § 320 BGB („Einrede des nicht erfüllten Vertrags") bin ich nicht verpflichtet, eine Gegenleistung zu erbringen, solange die vereinbarte Leistung (Studienzugang) nicht erbracht wurde. ... Sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor, einschließlich der Einschaltung der Verbraucherzentrale und einer möglichen Anfechtung einzelner AGB-Klauseln gemäß § 307 BGB.