Sehr geehrter Ratsuchender,
ein Vertrag ist bereits vorab online zustande gekommen.
Die Auslieferung und ein Fehler bei der Versandart haben auf die Wirksamkeit des Vertrages keinen Einfluss.
Sie sind durch die Übergabe auch Eigentümer geworden. Die Zahlung des Kaufpreises und der Eigentumsübergang sind juristisch zwei völlig getrennt zu betrachtene Situation.
Auch ohne Zahlung sind Sie also tatsächlich Eigentümer geworden.
Aber der Händler hat einen Zahlungsanspruch gegen Sie, den er auch gerichtlich durchsetzen könnte.
Unabhängig von der moralischen Frage der Zahlung, ist durch diesen Fehler bei der Versandart der Zahlungsanspruch nicht untergegangen, sondern besteht weiterhin nach § 433 BGB
.
Zahlen Sie also lieber, bevor Sie zu Recht und mit Erfolg auf Zahlung verklagt werden. Denn dann wird es noch teurer.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
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Diese Antwort ist vom 01.08.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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