Großelternunterhalt für Enkel
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Die Fakten: Region Bayern; 2 Kinder; 5 und 13 Jahre, 5-jährige geht in Ganztagskita; 13 jährige geht in Ganztagsschule; KV erwerbsunfähig; KM betreut die Kinder, Vollzeitjob;Nettoeinkommen nach allen Abschlägen: ca. € 1.500,00 (Selbstbehalt € 1000,00 ??) Enkelanspruch: € 225,00 und € 334,00 = € 559,00 Fragen: 1. die Richterin sagt: die KM leistet die persönliche Betreuung, damit entfällt die Verpflichtung auf Barunterhalt, die Großeltern (beide) müssen zahlen, sofern sie leistungsfähig sind. Ist dies so richtig?