Verkauf Fahrzeug - Schaden nach Übergabe
vom 30.9.2008
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Bei der Übergabe des Fahrzeugs habe ich vom Käufer einen Kaufvertrag unterzeichnen lassen, in dem folgender Satz steht: „Das Fahrzeug wird unter Ausschluß der Sachmängelhaftung verkauft“.