Sachmängelhaftung PKW Verkauf Privat
| 10. Juni 2018 15:08
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Ich habe am 09.6.2018 einen PKW Opel Corsa, mit BJ. 2004 verkauft, welcher am 28.05.2018 auch der GTÜ zur HU/AU vorgeführt wurde und diese MÄNGELFREI bestanden hat.
Vor HU wurden alle mir bekannten Mängel am Fahrzeug repariert . ( Bremsen komplett, Luftmassenmesser, 1 Achsschenkel vorne, Lambdasonde Ölservice und Bremsflüssigkeit) Neue Reifen.
Ich wollte sicherstellen, ein Top Auto zu verkaufen.
Darum auch HU Abnahme im Sinne der Verkehrssicherheit des KFZ.
Zusätzlich verfüge ich auch über einen Test-scanner um am Fahrzeug Fehler auslesen zu können. Dieser zeigte bei Verkauf keine Fehler an. (Beweisfotos vorhanden)
Die Käuferin hat das Fahrzeug Probe gefahren und gekauft.
Als Kaufvertrag diente eine Downloadversion von Auto Scout, hier ist die Sachmängelhaftung korrekt ausgeschlossen, da diese bei Vorsatz,Fahrlässigkeit und Verletzung von Leib und Leben unwirksam ist.
Einen Tag nach dem Kauf hat die Käuferin moniert das Check Engine am Auto leuchtet, ich habe ihr das geprüft und festgestellt das eine Kabelsteckverbindung, Wackelkontakt hat, dieses wurde von mir instandgesetzt zur Zufriedenheit der Käuferin. Weitere Mängel hat das Fahrzeug an diesem Tag 10.06.18 nicht angezeigt laut Bordcomputer und meinem OBD Scanner. Käufer waren dabei persönlich.
Die Kundin wurde bei Vertragsschluss am 09.6.18 auch mündlich informiert von mir, das sie in einer Fachwerkstatt die "Spur einstellen lassen muss, und die Klimaanlage befüllen lassen muss " Alle Neuteile am Fahrzeug waren schon in der Ebay Kleinanzeige aufgelistet.
4 Wochen nach Kauf moniert die Käuferin, das eine Fahrwerksfeder gebrochen ist, Klappen im Ansaugkrümmer eine Fehlfunktion haben, und insbesondere das ihre Werkstatt einen erheblichen Sicherheitsmangel in der Lenkung festgestellt hat welcher das Fahrzeug absolut Fahrunfähig macht im Sinne der STVZO !
Die Käuferin wollte nun eine Wandlung oder Übernahme der Reparaturkosten der Servolenkung.
Ich sehe die Sachmängelhaftung jedoch als gültig an, da ich diesen Fehler nicht wusste, und das Fahrzeug von einem Sachverständigen GTÜ Prüfer abgenommen wurde, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit sehe ich nicht. Zusätzlich habe ich ja meine Testgeräte auch benutzt und keinen Fehler ermittelt. Beim Fahren ist mir nichts aufgefallen das Auto lenkte normal.
Wie ist das nun ?
Trifft nicht Ihr Problem?
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