Unfall wegen nicht geräumter Gefahrenstelle - wer haftet
Ich hatte heute um 12.45 Uhr einen Unfall. Beim überqueren einer Brücke geriet mein Pkw auf der abschüssigen Seite auf einer geschlossenen Eisdecke (vorher nicht einsehbar) ins Rutschen und kollidierte mit dem fliessenden Verkehr. Der Strassenmeisterei ist der Gefahrenpunkt bekannt, auch von der Polizei und von verschiedenen Verkehrsteilnehmern wurde die Strassenmeisterei (beides sind Kreis-/Landstrassen) seit gestern und auch heute mehrfach aufgefordert, dort zu räumen oder die Brücke zu sperren.