ich habe mir einen Transporter für einen Umzug geliehen mit 1000 Euro Selbstbeteiligung. Leider bin ich seitlich gegen eine Mauer gefahren und habe einen Bagatelleschaden (Kratzer sowie eine kleine Beule) verursacht. Die Autovermietung möchte nun, dass ich pauschal 1000 Euro Selbstbeteiligung bezahle. Der Transporter ist weiterhin voll funktionstüchtig, weshalb ich bezweifele, dass der Schaden wirklich 1000 Euro hoch ist. Außerdem war der Transporter bereits in einem schlechten Zustand: Zahlreiche andere Schrammen, hohe Kilometeranzahl usw. Da ich die Reparaturkosten steuerlich absetzen möchte, benötige ich außerdem eine Rechnung in der die Reparaturhöhe ausgewiesen ist. Daher habe ich bei der Autovermietung einen Kostenvoranschlag bzw. die Reparaturrechnung verlangt. Die Autovermietung beharrt jedoch weiterhin darauf, dass ich 1000 Euro je Schaden zahlen muss und möchte, dass ich für die Kosten für einen Kostenvoranschlag bei einer Werkstatt aufkomme, falls ich einen Kostenvoranschlag möchte. Muss ich die 1000 Euro wirklich "einfach so" pauschal je Schaden bezahlen oder ist die Autovermietung verpflichtet mir einen Kostenvoranschlag / Reparaturrechnung vorzulegen, die beweist, dass der Schaden wirklich über 1000 Euro beträgt?
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Die Autovermietung zunächst nicht verpflichtet, das Fahrzeug reparieren zu lassen, sondern kann den Schaden auch fiktiv abrechnen. Dies ergibt sich u.a. aus § 249 Abs. 2 BGB:
Zitat:
§ 249 BGB
[...]
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Die Frage ist nun, ob tatsächlich ein Schaden über 1.000,00 € netto entstanden ist oder nicht. Insbesondere wenn am gleichen Bauteil bereits Vorschäden bestehen ist auch die Frage, inwiefern der neue Schaden überhaupt noch und wenn ja in welcher Höhe zu berücksichtigen ist. Wenn Sie solche Fragen allerdings ernsthaft klären wollen, wird Ihnen ein Kostenvoranschlag voraussichtlich nicht weiterhelfen, sondern es wäre ein Gutachten erforderlich, was in der Regel Kosten verursacht, die bei einem Transporter im Bereich der Selbstbeteiligung liegen dürften.
Sie haben leider keinen Anspruch auf eine Rechnung, in der die Reparaturhöhe ausgewiesen ist o.ä.
Im Ergebnis müssen Sie tatsächlich entscheiden, ob Sie Hoffnung haben, dass die Reparaturkosten tatsächlich geringer sind und sich dies durch einen Kostenvoranschlag bestätigt (Kosten sollten jedenfalls unter 100,00 € liegen). Nur tatsächlich sehe ich dann auch, dass Sie tatsächlich für die Kosten des Kostenvoranschlags aufkommen müssen, wenn Sie auf einen solchen Wert legen.
Es ist tatsächlich eine ärgerliche und auch ungewohnte Situation, weil es abgesehen von den Selbstbeteiligungsfällen ja praktisch immer Gutachten oder zumindest einen Kostenvoranschlag gibt. Aber tatsächlich könnte der Vermieter Sie hier auf Zahlung von 1.000 € verklagen und im Klageverfahren würde dann erst ein Gutachten eingeholt und Sie müssten dann zahlen, wenn die Kosten über dem Betrag von 1.000 € liegen.
Versuchen Sie sich mit dem Vermieter in Anbetracht der Vorschäden besser auf einen annehmbaren Betrag zu einigen. Wenn Sie glauben, dass der Schaden geringer ist, können Sie auch einfach z.B. 700,00 € zahlen. Dann muss der Vermieter sich überlegen, ob er wegen der Differenz tatsächlich weiter macht oder nicht. Allerdings sind 1.000 € Schaden gerade bei einem Transporter sehr schnell erreicht – allein die Lackierung verschlingt meist schon beträchtliche Kosten.