Sehr geehrte Anwälte, ich würde gerne wissen, in welcher Höhe Wegekosten und ferner (wenn überhaupt) ein Nutzungsausfall im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung, durch uns, den Verkäufer, zu tragen sind. ... Übernahme der Wegekosten: 2x hin- und zurück (einmal zur Anlieferung des Fahrzeugs an uns, einmal zur Abholung des Fahrzeugs nach erfolgterReparatur), also die Kosten für 4x 200 Km = 800 Km.