Wenn der Umzug nunmehr vom Amt nicht genehmigt wird, obwohl Mietvertrag und Wohnungs- kündigung vollzogen sind, kann die Dame trotzdem umziehen? ... Dies alles bedeutet für mich, daß die Dame umziehen kann und nur einen Antrag auf Übernahme der Kosten gemäß § 22 Abs. 1 SGB II stellen muß. ... ) Angemessener Wohnraum für 2 Pers. in GE: 331,20 Euro inclusive Betriebskosten ( Heizung extra -wird übernommen ) Kosten der alten Wohnung: Kaltmiete: 301,66 Euro / Betriebs- kosten: 55,22 Euro / Heizkosten: 45,12 Euro / Gesamtmiete ist 402 Euro Kosten der neuen Wohnung: Kaltmiete: 275,43 Euro / Betriebs- kosten: 55,77 Euro / Heizkosten: Da es sich um eine Gasetagen- heizung mit Warmwasseraufbereitung handelt gehen die Vorauszahlungen an die ELE - Kosten für Haushaltsstrom und Gas ca. 85 - 90 Euro bei 2 Personen ( Vergleichswerte vorhanden ).