Jahr (9,30 UHr -18,00) und 1,5 Jahre (11,30 Uhr-18,00 Uhr) das letzte halbe Jahr,da das Kind halbtags den Kindergarten besucht Freitag 12,30 Uhr-18,00 Uhr) Es besteht seit 1.03 12 eine gerichtliche Einigung der Eltern auf Umgang - in dem dieser drastisch gekürzt(Auf verlangen der Mutter) wurde.Der Richter meinte ein Vater brauch nicht soviel Umgang. ... Unsere Frage :Können wir auf Grund des bisher regelmäßigen Kontaktes zum Enkelkind einen eigenen Umgang einklagen,mit Aussicht auf Erfolg? (Zur neuen Umgangsregelung sei noch angemerkt,das nach 3 Jahren,der Richter als auch das Jugendamt,plötzlich der Meinung waren ES SEI ZU ANSTRENGEND FÜR DAS KIND,erst zu Oma und Opa und dann zum Vater gebracht zu werden am Freitag) Vielen Dank,für eine schnelle, ausführliche und für einen Laien verständliche Antwort.