Sehr geehrte Ratsuchende,
manchmal sind die Entscheidungen der Gerichte schwer nachvollziehbar:
Die Begründung, der Vater brauche nicht soviel Umgang, liegt völlig neben der Sachen, da nicht das Recht der Eltern, sondern allein das Kindeswohl maßgeblich ist.
Entscheidend ist hier also allein das Kindeswohl, nicht etwa die persönlichen Abneigungen der Kindeseltern/Großeltern untereinander.
Nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung spricht sehr viel dafür, dass der Umgang mit ihnen dem Kindeswohl entspricht.
Dann aber haben auch Sie als Großeltern einen eigenen Anspruch, den "Umgang einzuklagen" - dieses folgt aus § 1685 BGB
.
Dabei müssen Sie aber nun in der Antragsschrift genau darlegen, wieso der Umgang dem Kindeswohl dient (OLG Hamm, Beschl.v 23.06.2000, Az.: 11 UF 26/00
). Denn insoweit sind Sie darlegungs- und beweispflichtig.
Sinnvoll ist es dafür, genau aufzuschreiben, was Sie bisher alles für das Kind getan haben, welche gemeinsamen Aktivitäten dem Kindeswohl förderlich gewesen sind und dass die Befürchtungen der Kindesmutter, ihr "würde das Kind quasi weggenommen" unbeachtlich sind.
Auch wird zu dem nicht nachvollziehbaren Vorwurf, es sei für das Kind zu anstrengend dann erschöpfend Stellung genommen werden müssen, obwohl diese Aussage so (ohne Begründung) letztlich nicht nachvollziehbar ist, aber nun einmal im Raume steht.
Da dieses Verfahren sicherlich nicht einfach ist, eine Vielzahl von Darlegungen notwendig sind, rate ich daher dringend dazu, den Antrag durch einen Rechtsanwalt stellen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
was genau meinen sie,mit dem Darlegen wieso der Umgang dem Kindeswohl dient und was wir bis jetzt für das Kind getan.?
Soll jeder Zoobesuch ,gekaufte Kleidung und jeder Besuch bei uns- aufgelistet werden.??
Ich versteh nicht ganz,sorry.?
Man kann sich denken ,das mit der Mutter kein vernünftiges Wort zu reden ist und das J-Amt und der Richter unterstützen den Rachefeldzug einer Frau deren Waffe ein Kind ist.Es tut furchtbar weh das mit an zusehen...mfG
Sehr geehrte Ratsuchende,
genau diese Aufstellung (Kleidung, Zoo, Besuch, Aktivitäten, vielleicht Leseübungen, bildendes Spielen etc.) hilft dann, die Dienlichkeit zum Kindeswohl darzulegen. Nur so könnten Sie darlegen, dass durch die Besuche nicht nur die Entwicklung des Kindes gefördert wird, sondern sich das Kind auch bei Ihnen wohlfühlt, bedingt eben durch die Aktivitäten.
Sie müssen versuchen, die Sache so neutral und emontionslos wie möglich darzulegen. Denn es reicht sicherlich, wenn die Kindesmutter aus Rache Sie anfeindet, so dass man gut beraten ist, wenn man dieses "ruhig und sachlich" hinnimmt und ebenso erwidert.
Sie haben genau richtig erkannt, dass das Kind als "Waffe" benutzt wird, um den Trennungs"gegner" zu verletzen. Um dem aber entgegen zu wirken, bleibt Ihnen nur die sachliche Auflistung.
Gerne können Sie mich auch anrufen, um weitere Einzelheiten zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
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