Vielen Dank für Ihren Auftrag!
Ihre allgemeine Frage möchte ich wie folgt beantworten:
Unabhängig vom Gegenstandswert sieht die ZPO bestimmte Beweismittel vor.
Sind keine anderen Beweismittel verfügbar und kann das Gericht nicht aus eigener Sachkenntnis heraus die beweiserheblichen Fragen beantworten, so bleibt dem Gericht nichts anderes übrig als zum Gutachter zu greifen.
Alle Beweismittel, somit auch der Gutachterbeweis, werden völlig unabhängig vom Gegenstandswert eingesetzt.
Leider wird Ihnen wohl nichts anderes übrig bleiben, als den Vorschuss für die Gutachterkosten zu zahlen oder den Prozess zu verlieren.
Soweit nämlich Sie den Vorschuss zu leisten haben, sind Sie hinsichtlich der Tatsachen, die es mit dem Gutachten aufzuklären gilt, beweispflichtig.
Wären diese Tatsachen nicht entscheidungserheblich, so würde das Gericht auch keinen Sachverständigen bestellen.
Zahlen Sie also den Vorschuss nicht, wird kein Gutachter bestellt, Sie können Ihrer Beweispflicht nicht nachkommen und verlieren den Prozess.
Es tut mir Leid, Ihnen keine genehmere Auskunft erteilen zu können.
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