Müsste nach Heizkostenverordnung für den folgenden Sachverhalt eine seperate Erfassung der Heizkosten garantiert werden: In unserem Fall M hat einen auf 3,5 jahre befristeten Mietvertrag (MV) geschlossen. Vermieter ist V laut Vertrag (Eigentümer der Wohnung), Unterschriben hat der Vater von V (wohnt im Haus der gemieteten Wohnung, insgesamt 3 Whg). ... Neben diesem Vertrag wurde mit dem Vater von V eine seperate schriftliche Betriebskostenpauschale inkl Heizung Warmwasser Müll etc., befristet auf 3,5 Jahre, i.H.v. 219 € p.M. abgeschlossen.