Sehr geehrte Ratsuchende,
zunächst herziches Beileid zu dem Verlust des Vaters.
Da es auf den Zeitpunkt der Kenntnis vom Tod Ihres Vaters ankommt, läuft ab diesem Zeitpunkz die Monatsfrist, sodass der 27.08.2022 der letzte Tag wäre, an dem die Kündigung in Schriftform dem Vermieter zugehen muss.
Wichtig ist dabei, dass die Kündigungserklärung die Originalunterschriften von Ihnen, Ihren Bruder und Ihrer Mutter enthält und Sie Erben sind und sich eben auf dieses Sonderkündigungsrecht berufen. Das bedeutet, weder Whatapp, Email oder Fax reichen; es muss Papierform mit den drei Originalunterschriften sein. Die Sterbeurkunde sollte beigefügt werden.
Bedenken Sie weiter, dass Sie für den rechtzeitigen Zugang dieses Kündigungsschreiben im Streitfall beweispflichtig sind.
Sofern der Vermieter den Erbschein verlangt, spielt das keine Rolle, da das Sonderkündigungsrecht nicht voraussetzt, dass ein Erbschein vorgelegt wird; dieser kann nachgereicht werden, ändert dann aber nichts an der Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung. Denn in der Sekunde des Ablebens des Erblassers sind die Erben gesetzlich dessen Rechtsnachfolger geworden und in die bestehenden Verträge eingetreten und Ihnen steht dann dieses Sonderkündigungsrecht nacu dem Gesetz zu.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Bohle,
Vielen Dank für die rasche Nachricht.
Es gibt so viele Gesetze bzgl Kündigungsfristen.
Wenn wir vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, zu wann müssen wir dann die Kündigung aussprechen?
Danke und Grüße
Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie können eine dreimonatige Frist im Kündigungsschreiben aufnehmen, da § 580 BGB auf die gesetzliche Mindesfrist von eben diesen drei Monater verweist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg