Rückforderung gem. §104 SGB 12. Buch Grundsicherung
vom 27.10.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Bastian / Hamburg
Zu erwähnen ist, das die Stadt bei meinem Bruder bereits vor dem 05.10.2008 versucht hat das Geld zu bekommen, ist damit die Verjährung auch für mich gehemmt, obwohl ich nichts davon gewußt habe?