Schönheitsreparatur vor Auszug
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Wir haben unseren seit 2006 abgeschlossenen Mietvertrag gekündigt. ... Unsere Frage bezieht sich auf Schönheitsreparaturen /unwirksame Klauseln/Endrenovierung. ... Oder sind dies gerade bestimmte Klauseln, die nach Rechtssprechung BGH nicht mehr gültig sind und wir müssten daher gar nicht streichen?