Gleichbehandlung der Mitarbeiter bei den Arbeitszeiten
vom 31.10.2006
25 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Hallo, ich habe ein Riesenproblem und ich weiß nicht, was ich tun soll und kann: Meine Situation am Arbeitsplatz in Wiesbaden: 2 Vollzeitkräfte, 2 Teilzeitkräfte beide geschieden aber in neuer Partnerschaft zusammenlebend sowie mit 2 Kinder bzw. 1 Kind, die jeweils der Schulpflicht unterliegen. (1x 1,5 Tage und 1x 3,5 Tage) A (Ich) ist die andere Vollzeitkraft ist Single, 45 Jahre, ledig, keine Kinder, in Wiesbaden lebend, seit 1999 im Betrieb. B ist die andere Vollzeitkraft ist 55 Jahre, verheiratet, ohne Kind, lebt in Friedrichsdorf (ca. 40km entfernt) C ist die eine Teilzeitkraft kommt 1,5 Tage 42 Jahre D ist die zweite Teilzeitkraft komt 3.5 Tage 42 Jahre D erhebt den Anspruch, an 3 Tagen früher gehen zu müssen, da sie ihr schulpflichtiges Kind von der Schule abholen; sie geht um 16:30 Uhr am MIttwoch und an 2 Tagen um 14:40 Uhr. ... Mache ist alles falsch?