Unfall auf einem öffentlichen Spielplatz
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Nach meiner Auffassung hat ein Rechtsmittel keinen Sinn gemacht, weil schlicht weg das Gericht über die Haftungsfrage anhand Ihrer eigenen Anga-ben im Termin entschieden hat. ... Sie habe dann „darunter treten" wollen in der Meinung, dass es eine Stufe sei und sei dann „in ein Nichts" getreten. …" Auf Seite 4.) des Urteils führt sodann das Gericht wie folgt aus: „… Das Gericht geht auch davon aus, dass der Beklagte diese Stelle, wie auch nach dem Unfall-zeitpunkt durch Errichtung einer Umzäunung geschehen, grundsätzlich absichern musste. ... Dies war jedoch nicht der Fall. …" Aufgrund des Kostenrisikos in der Berufung, nachdem Sie nunmehr die Ein-lassung so vor dem Gericht etwas anders als hier beim Befragen abgegeben hatten und die Sichtweise des Gerichts klar wurde, hätte nur unnötige Kosten verursacht.