Streitig, Leistungsverzug und Schadensforderung nach Grundstückskauf
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Vertragstext dazu: a)Die Durchführung der entsprechenden Erschließungsmaßnahmen wird im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zwischen dem Veräußerer und der Stadt ...... sicher gestellt. b)Für das Gebiet existiert kein Bebauungsplan, jedoch liegen bewilligte Anträge seitens der Stadt ……………., der LBV und der UNB und UWB vor, das Gebiet auf der Basis des § 34 BauGB zu bebauen. c)Zusätzlich liegen Bauanträge vor, deren Genehmigung mit Abschluss des Städtebaulichen Vertrags seitens der Stadt zugesagt ist. ... Der Verkäufer versichert, dass ihm versteckte Mängel des Kaufgegenstandes nicht bekannt sind. b)Eine Gewährleistung für die Beschaffenheit des Baugrundes wird nicht übernommen und Zusicherungen über das hinaus, was vertraglich vereinbart ist, insoweit nicht abgegeben.