Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie nur diese Anlage verkauft haben, besteht grundsätzlich auch das Widerrufsrecht.
Man muss aber überlegen, wie der Vertrag zustande kam. Hatte der Kunde Sie angerufen und bestellt oder haben Sie ihn quasi an der Haustür "überfallen"?
Nur, wenn letzteres der Fall ist, besteht das gesetzliche Widerrufsrecht.
Oder haben Sie ein vertragliches Widerrufsrecht?
Besteht das Widerrufsrecht, dann kann er widerrufen und bekommt sein Geld abzüglich einer Wertminderung zurück.
Besteht gar kein Widerrufsrecht kann er auch nicht widerrufen. Dann kann er höchstens einen Mangel geltend machen, wobei ein solcher vorliegend nicht gegeben sein dürfte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt