Sehr geehrte Damen und Herren, zu Beginn meiner jetzigen Tätigkeit wurde mir folgendes in einem Zusatzschreiben zu meinem Vertrag schriftlich mitgeteilt: Zur Ausübung Ihrer Tätigkeit sagen wir Ihnen gemäß Firmenwagenrichtlinie ... gültig ab 01.05.2005 einen Firmenwagen nach der Vielfahrerregelung zu." Die Vielfahrerregelung sagt, dass ich mein Firmenfahrzeug nicht durch Gehaltsumwandlung finanzieren muß, sofern ich ein Auto miete, sondern über die 1 %-Regelung überlassen bekomme, da ich mind. 20 T km/Jahr dientlich unterwegs bin. 4 Monate vor Ablauf der Mietzeit möchte ich nun ein neues Auto bestellen. Dabei hat man mir mitgeteilt, dass die Gewährung des Firmenfahrzeugs nunmehr neu geprüft werden muß, da die Firmenwagenrichtlinie entsprechend geändert wurde und nicht mehr jeder Führungskraft ein Auto gewährt wird.