Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1.
Macht es Sinn, jetzt noch die Tilgungsleistung für das Darlehen zu erhöhen, oder wird diese Änderung bei der Berechnung des elternunterhaltes nicht mehr anerkannt da man jetzt schon absehen kann, dass Sie in der stationären Pflege bleibt?
Man wird dies als Umgehungsgeschäft vermuten und das Einkommen dann fiktiv ohne Berücksichtigung der Darlehenstilgung zu Grunde legen.
Sie würden sich dann absichtlich ärmer machen und weniger leistungsfähig machen, als Sie tatsächlich sind.
Frage 2.
Ähnlich wie Frage zwei, macht es mehr sinn jetzt ein Darlehn für ein neues Auto aufzunehmen, und die ~300€ die wir jetzt sparen zu nutzen um das Darlehen zu tilgen da dies auf jeden fall bei den Ausgaben anerkannt wird? Oder wäre es auch dafür nun zu spät.
Das wäre die bessere Variante, denn niemand kann Ihnen versagen, dass Sie sich ein neueres Fahrzeug zugelegt haben und dafür entsprechend finanziell belastet sind.
Frage3.
Sind die 50€ monatlich zurück zu zahlen?
Wenn Sie eine Darlehensvereinbarung getroffen haben, liegt eine Zweckbestimmung und damit eine Tilgungsbestimmung vor. Darauf könnte das Sozialamt nicht zugreifen.
Sollte dies nicht der Fall sein, könnte es zum Schenkungsregress nach § 528 BGB
kommen.
Allerdings haben Sie am Ende ohnehin lediglich nur 1000 € zur Verfügung, so dass ich, vorbehaltlich einer Unterhaltsberechnung zu dem Ergebnis komme, da Sie einen Unterhaltsfreibetrag von 1500 € nicht herangezogen werden dürften.
Zudem kommt hinzu, dass man Sie als primären Unterhaltsschuldner in Anspruch nehmen würde und somit Ihr Gehalt erst einmal maßgeblich ist. Ihre Frau könnte zwar Ihnen wiederum Unterhalt zahlen, aber das ist bei dem geringen EInkommen eher teorethischer Natur.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 05.06.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.
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E-Mail:
Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.
Hallo Herr Grübnau-Rieken,
vielen Dank für die Antwort.
Leider ist mir bei der Angabe ein Fehler unterlaufen, es sollte lauten ca. 6.000 € Netto (Ich 5.000, Frau 1.000).
Das mit der 1500€ Grenze habe ich nicht verstanden, bedeutet dies, dass uns nach allen Ausgaben mind. 1500 zum „sparen" für einen Neuwagen, Rücklage Haus und Urlaub zu belassen sind?
Wenn ich mein Darlehen schneller tilgen will, könnte man ein Umgehungsgeschäft vermuten, wenn ich aber ein Kredit für ein KFZ aufnehme nicht, verstehe ich das richtig?
Gruß
Dem Unterhaltsverpflichteten steht gegenüber dem Unterhaltsberechtigen ein Freibetrag zu und der betrögt gegenüber Eltern 1500 €.
Ein Umgehungsgeschäft ist doch bei einer Tilgungserhöhung offensichtlich.
Bei einer Anschaffung eines KFZ ist aber nicht offensichtlich, dass dies geschehen ist, um die Leistungsfähigkeit zu verringern.
Kann das Amt wissen, in welchem Zustand sich Ihr derzeitiges Auto befindet? Ich hoffe, Sie verstehen, was ich meine. Bei einem PKW ist es nicht offensichtlich.
Mit besten Grüßen
Grübnau-Rieken
Rechtsanwalt