Kündigung Mietvertrag über ein Ferienhaus
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben ab 01.01.2007 laut Vertrag ein Ferienhaus gemietet. Bezüglich der Mietzeit steht im Vertrag: - Der Abschluss erfolgt auf ein Jahr. - Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.2007 und endet am 31.12.2007. - Das Mietverhältnis muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Mietzeit gekündigt werden. ... Ist die Kündigung rechtens?