Urlaubsanspruch bei Arbeitsbeginn am 06.06.2011
vom 6.11.2011
38 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann / Münster
Der Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, dass ich in 2011 15 Tage Urlaub bekomme. ... Im Ein- und Austrittsjahr hat der Mitarbeiter gegen den Arbeitgeber Anspruch auf so viele Zwölftel des ihm zustehenden Urlaubs, als er volle Monate bei ihm beschäftigt war. Ein Urlaubsanspruch besteht insoweit nicht, als dem Mitarbeiter für das Urlaubsjahr bereits von einem anderen Arbeitgeber Urlaub gewährt oder abgegolten worden ist.