Frage zu Ehevertrag / nachehelicher Unterhalt
vom 30.12.2021
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Klein / Jülich
(siehe hier den von meiner Frau gewünschten Abschnitt mit Pfeil markiert, dieses Satz möchte meine Ehefrau jedoch noch weiter zu ihren Gunsten verschärfen, siehe weiter unten): "Nachehelicher Unterhalt 1. Für den Fall der Scheidung unserer Ehe sollen grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zum nachehelichen Unterhalt gelten, die der Notar mit uns erörtert hat. 2. Insbesondere kann ein Ehegatte vom anderen Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm nach einer Scheidung wegen der Pflege und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann.