Jetzt folgt die Problematik: Das Studium an der österreichischen Universität gliedert sich nicht, wie an den Deutschen Universitäten, in Fachsemester, sondern in sogenannte Studienabschnitte. ... Der Ablehnungsbescheid heißt wie folgt: " Ausbildungsförderung kann für eine andere Ausbildung nach Abbruch einer vergangenen Ausbildung oder nach einem Wechsel der Fachrichtung nur geleistet werden, wenn der Abbruch oder Fachrichtungswechsel aus wichtigem oder unabweisbarem Grund erfolgt ist, wobei ein wichtiger Grund bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen nur bis zum Beginn des vierten Fachsemesters beachtlich ist (Paragraph 7 Abs. 3 Satz 1 BAföG) Aus der Bestätigung der Universität vom 22.03.2013 geht nicht hervor, dass Ihnen ganze Semester Ihres bisherigen Studiums von der Universität nicht anerkannt werden. Die Anerkennung ganzer Semester ist jedoch Voraussetzung bei der Beurteilung, wann eine Studierende die Fachrichtung gewechselt hat.