Hier kurz und sachlich: Kleingewerbe mit Umsatzsteuerbefreiung angemeldet zwecks Ebay, mir ist klar, keine Umsatzsteuer, keine Mehrwertsteuerausweisung, Mein Problem: es dauert 2 Wochen bis ich meine Steuernummer zugewiesen bekommen. ( keine Umsatzsteuer ID) Ich muss doch prinzipiell gar keine angeben?! Muss ich auf mir die zugewiesene Steuernummer warten, bevor ich verkaufe (ich will nicht von Mitbewerbern abgemahnt werden, da wohl vom Gesetzgeber die Steuernummer Pflicht ist) oder kann ich einfach (Steuernummer in Bearbeitung in die Internetauktion und die Rechnung führen eingeben) oder gar einfach meine persönliche Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern einfügen ( ich will nicht dass damit Schindluder getrieben wird) Der Rechtskundige / die Rechtskundige, der dies annimmt, soll dann auch bitte, sofern ich jetzt schon verkaufen darf, über meine ABG''''''''''''''''s und Widerrufsbelehrung schauen, Standard AGB, ob das abmahnsicher ist.