Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Annahme ist nicht ganz korrekt. Zuerst erfolgt die Besteuerung durch die Gewerbesteuer, diese Belastung wird zuerst ermittelt. Ihre Ermittlung ist stark vereinfacht und blendet Hinzurechnungen und Kürzungen aus, ist dem Grunde nach aber zutreffend.
Auf der zweiten Ebene erfolgt dann die Ermittlung der Körperschaftsteuer, dort erfolgt eine Anrechnung der Gewerbesteuer, der Betrag sollte dann im Ergebnis geringer sein, als in Ihrem Beispiel.
Grundsätzlich also, unter Ausklammerung der Details, haben Sie das System zutreffend zusammengefasst.
Sie werden sich aller Voraussicht nach noch mit der Umsatzsteuer zu befassen haben, Sie müssen jährlich einen Jahresabschluss auf den verschiedenen Ebenen erstellen, für welchen Kosten anfallen werden. Weitere Besonderheiten sind jedoch nicht zu beachten. Einen Anwendungsbereich für Kapitalertragssteuer vermag ich derzeit nicht zu erkennen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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