. € 250,00 Rückvergütung.Das Ergebnis meiner Exfrau nicht kennend habe ich einen StB aufgesucht, der mir empfahl Einspruch einzulegen für eine getrennte Veranlagung; dem wurde vom FA Rechnung getragen: Ergebnis: ich erhielt meine kompl.gezahlte Steuer von ca. € 1.050,00 zurück.Über eine Anwältin läßt meine Exfrau mir am 29.12.2014 mitteilen, dass die von mir veranlasste getrennte Veranlagung absichtlich veranlasst wurde, und sie nun einen erheblichen Nachteile habe, denn sie muß ca. € 1.600,00 Steuern nachzahlen (anstelle vorher € 450,00 Rückvergütung, wie ich aus anderen Kanälen erfahren konnte),und es wird mir unterstellt, dass ich dies vorsätzlich getan hätte, um Nachteile(Schaden) meiner Exfrau zuzufügen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ich bei einer Zusammenveranlagung keinerlei Nachteil hätte, was durch obige Zahlen widerlegt wird.