Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Frage!
Normale Steuerhinterziehung verjährt binnen fünf Jahren.
In besonders schweren Fällen verjährt die Steuerhinterziehung binnen zehn Jahren. Vielleicht könnten Sie die Höhe der hinterzogenen Steuern mitteilen, um zu bestimmen, ob ein besonders schwerer Fall vorliegt.
Strafrechtlich kann Ihr "Finanzberater" grundsätzlich wegen Anstiftung zur Steuerhinterziehung belangt werden, solange Ihre eigene Steuerhinterziehung nicht verjährt ist. Beides hängt miteinander zusammen. Das hängt aber davon ab, ob Ihr Finanzberater Sie angestiftet hat oder ledliglich Beihilfe leistete.
Sollten Sie an eine zivilrechtliche Haftung denken, bitte ich um Mitteilung.
Bitte benutzen Sie bezüglich der erbetenen Informationen oder bei sonstigem Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber