Sehr geehrte Rechtsratssuchende,
sehr geehrter Rechtsratssuchender,
gerne nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen Stellung und beantworte diese wie folgt:
1.Meine Fragen = Wie komme ich sauber aus der Sache?
Selbstverständlich sind Sie verpflichtet, die erhobene und erhaltene Umsatzsteuer auch an das Finanzamt abzuführen und eine entspr. Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben, und zwar jeweils bis zum 31.05. des Folgejahres. Zum Vorsteuerabzug sind Sie dabei grds. nur dann berechtigt, wenn Sie über entspr. ordnungsgemäße Rechnungen über Ihre Ausgaben verfügen. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Sie als Vorsteuer 3,6% Ihrer Umsätze gem. § 23 UStG
in Verbindung mit § 69 und Anlage IV Nr. 2 UStDV geltend machen. Hierzu wäre eine entspr. Antragstellung auf sog. Besteuerung nach Durchschnittssätzen beim Finanzamt erforderlich, die ich Ihnen mangels anderweitiger Nachweismöglichkeit der Vorsteuerbeträge empfehlen möchte.
Sie „kommen daher am ehesten aus der sauber Sache raus“, indem Sie den Antrag auf Besteuerung nach Durchschnittssätzen rückwirkend ab dem 01.01.2005 stellen und zugleich die Umsatzsteuerjahreserklärungen für 2005 und 2006 abgeben.
2.Lässt dich das FA. Auf meine private Insolvenz ein?
Eine andere Möglichkeit wird das Finanzamt nicht haben, da auch für diese die allgemeinen Regeln des Insolvenzverfahrens gelten.
3.Können die andern 3 Musiker für meine Schulden belangt werden?
Da lediglich Sie als Rechnungsaussteller aufgetreten sind und auch nur Ihre Steuernummer angegeben wurde, ist kein Rechtsgrund ersichtlich, wonach das Finanzamt die anderen 3 Musiker wegen der Steuerschulden in Anspruch nehmen könnte.
4.Trennt das Finanzamt meine Schulden mit denen die aus der Band entstanden sind?
Da auch die Umsätze der Band offiziell über Sie als Einzelperson liefen und eine einzige Steuernummer vorliegt, erfolgt keine Trennung der Steuerschulden in solche der Band und solche Ihrer Einzeltätigkeit.
5.Und kann mir das FA verbieten meine Tätigkeit als Musiker auszuüben?
Da Sie als Musiker Freiberufler sind und demgemäss keine Gewerbeanmeldung benötigen, kommt eine Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden o.ä. nicht in Betracht.
6.Sollte ich jetzt auch die Einkommenssteuererklärung für 2006 fertig machen und mit allen Unterlagen zum Finanzamt gehen ?
Wie oben in meiner Antwort zu Frage 1 beschrieben, sind Sie hierzu sogar verpflichtet.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Anmerkungen weitergeholfen zu haben, wünsche Ihnen viel Erfolg und stehe Ihnen für etwaige Rückfragen und weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Für das mir entgegengebrachte Vertrauen darf ich mich bei Ihnen bedanken und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Steuerrecht
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