Miet-Whg. renoviert übernommen: Muss bei Auszug nach 5 Jahren renoviert werden?
vom 5.7.2022
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Gerne möchte ich fragen, ob ich die Miet-Wohnung, die ich 01.07.2017 renoviert übernommen habe nun bei Auszug nach 5 Jahren (Auszug am 31.07.22) auch komplett renoviert zurückgeben muss oder nicht renovieren muss oder nur Badezimmer und Küche streichen soll (siehe Zeitfolgen in Paragraph 4c des Mietvertrages)? ... Der Mieter ist jedoch nur verpflichtet, diejenigen Schönheitsreparaturen innerhalb der Mietsache durchzuführen, die während der Mietzeit durch seinen Mietgebrauch erforderlich werden. c) Der Zeitpunkt zur Durchführung der Schönheitsreparaturen ermittelt sich nach der tatsächlichen Dauer des Mietverhältnisses seit Mietbeginn bzw. seit letzter durchgeführter Renovierung, frühestens jedoch seit Mietbeginn und unter Berücksichtigung allgemein üblicher Zeitfolgen (bei Mietbeginn in der Regel: Küche, Bäder und Duschen - fünf Jahre, Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten - acht Jahre, alle übrigen Räume zehn Jahre). ... Das Haus verfügt über Kabelanschluss, der Mieter verzichtet auf die Installation einer Parabolantenne. 6.