Vertragsaufhebung und Freistellung
vom 31.3.2015
48 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Ich habe im gegenseitigen Einverständnis mit meinem Arbeitgeber den Vertrag gelöst und wurde vom Dienst freigestellt und 6 Monate weiter bezahlt.Ich wurde in der Zeit krank.Habe mich dann beim Arbeitsamt gemeldet und dort sollte ich nach wiederkehrende Krankheit meine Au einreichen.Heute ist die Zeit vorrüber und ich bin noch krank.Mein arbeitgeber hat vergessen,die Krankenkassenbeiträge zu reduzieren.Jetzt wird alles neu berechnet. Da ich dann niedrigere Beiträge an die Kasse zahle,habe ich keinen Anspruch auf Krankengeld und auch nicht auf Arbeitslosengeld.Wer ist denn jetzt für mich zuständig``Ich bin ganz kirre.