Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
Sie müssen sich jetzt eine andere Krankenkasse suchen, die Sie wieder aufnimmt und die weitere Behandlung bezahlt. Ihr Lebensunterhalt dürfte von Arbeitsamt übernommen werden, da die Erwerbsminderungsrente vermutlich wegen fehlender Erwerbsminderung abgelehnt wurde. Alternativ wird die Grundsicherung einspringen.
Ich wünsche gute Besserung.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Danke für die schnelle Antwort.
Habe ich richtig verstanden, dass das ALG auf Basis der Gleichwohlgewährung geleistet wird und die KV auf Basis der obligatorischen Anschlussversicherung abgeschlossen wird?
Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
soweit Sie mehr als sechs Monate nicht in der Lage sind, eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden pro Woche Dauer auszuüben, ohne dass eine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetztlichen Rentenversicherung vorliegt, steht Ihnen das Arbeitslosengeld im Wege der sog. Gleichwohlgewährung zu. Ihren Gesundheitszustand müsste ein Arzt beurteilen, hierzu bin ich nicht ausgebildet, zudem sind mir Ihre Krankenunterlagen nicht bekannt.
Ein Fall der obligatorischen Anschlussversicherung liegt jedoch nicht vor, da diese ein Ende der Versicherungspflicht voraussetzt. Zudem handelt es sich hierbei um eine freiwillige Versicherung, bei der Sie als Beiträge aus eigener Tasche zahlen müssen. Durch den Arbeitslosengeldbezug dürften Sie weiterhin versicherungspflichtig im Sinne des § 5 SGB V
sein. Sie müssen sich schlicht eine andere Krankenkasse suchen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Scheibeler