Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Was erwartet mich beim Besuch des Arbeitsamtes und auf was muss ich achten?"
Eine Menge an Bürokratie und Formalien. Keine Fristen zu versäumen und immer alles nachweisbar zu versenden.
Von Vorteil ist, dass Sie gem. §§ 13
-15 SGB I Aufklärung, beratung und Auskunft von den sachbearbeitern einfordern können.
Frage 2:
"Und werden ggf. weitere Schritte (ärztliche Untersuchungen) eingeleitet?"
Das ist durchaus möglich. Der medizinische Dienst wird Sie entweder selbst untersuchen oder aber das Attest beurteilen. wahrscheinlich geht aber das eine nicht ohne das andere.
Frage 3:
"Was erwartet mir in beruflicher Hinsicht bzw. welche Möglichkeiten gibt es?"
Wenn Sie in Ihrem erlernten Beruf nicht mehr weiterarbeiten können, wird sich entweder eine weiterbildung oder aber eine Umschulung aufdrängen, da Sie ansonsten ja erwerbfähig sein werden.
hier sollten SIe sich anhand Ihrer konkreten lebensituation eingehend beraten lassen, um von Anfang an die richtigen Schitte zu gehen.
Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gegebenenfalls für eine weitere Interessenwahrnehmung jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
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44145 Dortmund
Telefon: 0231 / 13 7534 22
Telefax: 0231 / 13 7534 24
email: info@ra-fork.de
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Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 06.02.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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