Der Käufer will den Kauf zum großen Teil durch den geplanten Verkauf seiner (noch selbst von ihm bewohnten), etwa gleichwertigen, lastenfreien ETW finanzieren. ... Der faktische Lasten-Nutzenwechsel, insbesondere die Übergabe der verkauften ETW, erfolgt unmittelbar nach Beurkundung, so dass der Käufer seine eigene Wohnung als „bezugsfrei" verkaufen kann. 2.Belegung des Kaufpreises: Eine Anzahlung in Höhe von 20 % sofort nach Beurkundung des KVs. Rest nach Verkauf der ETW des Verkäufers, spätestens jedoch nach 12 Monaten. 3.Der restliche Kaufpreis (80 %) wird wie folgt besichert: Eintragung von zwei Grundschulden zugunsten des Verkäufers bei beiden ETWs in Höhe von jeweils 50 % des Restkaufpreises. 4.Für die Zeit zwischen Beurkundung und der vollständigen Belegung des Kaufpreises zahlt der Käufer einen festen Zins in marktüblicher Höhe.