Guten Tag,hätten gerne gewusst : EHEGATTE : EV abgegeben vor 3 Monaten,Geschäftsführer einer gutlaufenen Ltd,(seit 4 Jahren,Steuern,Abgaben etc. alles bezahlt,Betriebsprüfung o.k) ohne Gesellschafteranteile, Nettoverdienst aus Ltd 1300 Euro. 1 Frau, 2 Unterhaltspflichtige Kinder EHEFRAU : eigenes Einkommen 1500 Euro Netto,(Angestelltenvertrag - freie Wirtschaft) (bezahlt hiervon Haustilgung 800 Euro monatlich,Strom - Gas 380 Euro monatlich),zusammenlebend,jetzt hat Gläubiger Pfändungs und Überweisungsbeschluß (Drittschuldnererklärung gegen Ltd)erlassen,mit der Ergänzung §850 c Absatz 4 : eigenes pfandfreies Einkommen der Ehefrau unberücksichtigt da eigenes Einkommen 1500 Euro. 1)Wo liegt die Pfändungsgrenze in diesen Fall, bzw.wieviel wird gepfändet,unter Berücksichtigung,Haus ,Strom Gas, etc.(gleichen Lebensstandard der Ehefrau ) 2) Ist es relevant für eine kurzfristige Entscheidung der Privatinsolvenz des Ehegatten ? Ist es nicht ratvoller,die evtl. überschüssige Pfändungssumme für eine Privatinsolvenz zu nutzen ?