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Karte eingezogen

21. Januar 2006 11:11 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

meine Privatinsolvenz wurde eröffnet. Gestern wollte ich Geld von meinem Konto holen (muss dazu sagen, dass es ein anderes Konto ist, wir haben es wegen der Insolvenz vor ca. 1/2 Jahr eröffnet). Jedenfalls wurde meine Karte eingezogen.

Leider ist heute Sonnabend und ich kann bei meiner Bank nicht nachfragen. Komme ich jetzt gar nicht mehr an mein Geld ran? Bekomme ich dann wenigstens eine Bankkarte, um Geld abzuholen? Wie ist das mit Online-Überweisungen?

Ich bin so verzweifelt, weil uns darüber vorher keiner aufgeklärt hat. Was kann ich machen, kann ich das Insolvenzverfahren zurücknehmen? Wir wären auch bereit, eine angemessene Summe monatlich an die Gläubiger zu zahlen.

Wäre für eine schnelle Antwort sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

21. Januar 2006 | 12:49

Antwort

von


(531)
Schönbornstr. 41
60431 Frankfurt
Tel: 069 - 523140
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Jutta-Petry-Berger-__l102476.html
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich aufgrund des mitgeteilten Sachverhaltes wie folgt beantworten:

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen gem. § 115 , 116 InsO alle Geschäftsbesorgungsverträge des Schuldners und damit auch der Kontokorrentenvertrag. Die Banken können die Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Schuldners daher zum Anlass nehmen, das bisherige Konto zu sperren.

Für den Schuldner besteht auch bei einem eröffneten Insolvenzverfahren die Möglichkeit, einen neuen Geschäftsbesorgungsvertrag abzuschließen, wobei das bisherige Konto beibehalten werden kann. Die Bank benötigt hierzu eine Freigabeerklärung bezüglich des Kontos von dem Treuhänder.

Sie müssen daher den von dem Insolvenzgericht benannten Treuhänder anschreiben und diesen bitten, eine Freigabeerklärung bezüglich Ihres Kontos zu erklären. Bitten Sie ihn darüber hinaus, die Freigabeerklärung direkt an Ihre Bank zu übersenden, so dass Sie im Anschluss hieran mit Ihrer Bank entweder einen neuen Geschäftsbesorgungsvertrag abschließen oder das bisherige Konto weiterführen können. Es besteht somit keine Veranlassung, den Insolvenzantrag zurückzunehmen. Im Übrigen werden Sie aufgrund des Umstandes, dass Ihr Konto derzeit nicht verfügbar ist, bis zur Freigabeerklärung des Treuhänders auch keine online-Überweisungen ausführen können.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Antwort zunächst weiterhilft.

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Petry-Berger
Rechtsanwältin


ANTWORT VON

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