Verkürzung der Kündigungsfrist bei Eigenkündigung
vom 17.2.2007
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Es ist zusätzlich vermerkt, dass „jede gesetzliche oder tarifliche Verlängerung der ordentlichen Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers für beide Vertragspartner gilt“. Nun möchte ich die Frist aber verkürzen. ... Während vermutlich generell eine längere Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer günstiger ist, ist in meinem individuellen Fall eine Verkürzung, die laut Tarifvertrag dann möglich wäre, die günstigere Lösung.