unrechtmäßiger Schufaeintrag während der Wohlverhaltensphase?
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Der insolvenzverwalter wurde davon unterrichtet ich nicht. der alte Gläubiger dieser forderung hatte sich zwar auf die gläubigerliste setzen lassen, aber keinen Eintrag in die Schufa getätigt. ... Nun meine Frage dazu: Darf ein neuer Gläubiger nochmals und nachträglich und während der Wohlverhaltensphase eine abgekaufte, zur Privatinsolvenz bereits angemeldete und nicht titulierte (od. tituliert aber evtl. vom Gläubiger vergessen zu melden) Forderung, ohne gegen die Insolvenzordnung/ geltendes Recht zu verstoßen,in meine Schufa eintragen lassen? Nicht auszudenken wäre, wenn mir dadurch die Rsbfreiung. nicht erteilt wurde. eine titulierte Forderung darf noch 3 Jahre nach Erteilung der Rsbfg. eingetragen bleiben, alle anderen forderungen, wie aus meiner Schufa ersichtlich sind raus. vielen Dank für Ihre Auskunft.