Meine erste Frage bezieht sich darauf, ob das Recht eine Geldrente nach § 912 BGB irgendwann auch mal verwirkt ist. ... Was mich nun allerdings ärgert ist noch die Tatsache, dass ich offenbar noch nicht einmal dem Nachbar hier den Überbau nach § 915 BGB abkaufen kann ! ... Eine Verwirkung evtl. nach Treu und Glauben wäre sicher auch schwierig, trotzdem bitte ich sie mir mitzuteilen, ob es trotzdem neben der Duldungs und Verjährung ( 3 Jahre zurück mit Geldrente) auch grundsätzlich die Möglichkeit gibt, dass eine Geldrente also diese Forderung wegfällt, weil die Sache verwirkt ist oder man nicht davon ausgehen kann, eben auch weil die Grenzen damals nicht per Grenzsteine festgelegt wurden ), dass man jetzt noch eine Forderung durchbringen kann ?